Mit dem Tod der überrollten Frau aus Erlabrunn muss sich die Justiz erneut befassen. Wir berichteten bereits letzte Woche, dass die Staatsanwaltschaft Berufung gegen das Urteil einlegte. 1 Jahr und 10 Monate für fahrlässige Tötung mit Unfallflucht bekam der Angeklagte. Der Staatsanwalschaft ist das zu wenig. Offenbar ist auch der Verurteilte nicht zufrieden mit dem Urteil. Ihm ist das Urteil allerdings zu hart. Denn: kurz vor Verstreichen der einwöchigen Einspruchsfrist legte sein Anwalt am Mittwoch jetzt auch Berufung ein. Mit einer zweiten Auflage des Erlabrunn-Prozesses ist allerdings erst im Frühjahr oder Sommer 2018 zu rechnen.