Große Erleichterung am Oberen Burgweg in Würzburg, vorerst dürfen die Erbpächter in ihrem Zuhause bleiben. Bange Monate liegen hinter den sieben betroffenen Anwohnern. Denn der Freistaat hatte geprüft, ob er für die verpachteten Grundstücke Eigenbedarf sieht. Ein Schreiben vom Bauministerium, das die Bewohner vor wenigen Tagen erreichte, lässt nun hoffen.
Ende Mai will der Freistaat den Anwohnern neue Angebote unterbreiten. Dann können die Erbpächter zwischen einem Kauf ihres Grundstücks oder einer Verlängerung des Erbpacht-Vertrags, der sonst 2023 auslaufen würde, entscheiden.
Zwei Ausnahmen gibt es aber. Für die Hausnummern 16 und 18 hat das Bauministerium erste Überlegungen, hier wurde eine Bauvoranfrage für moderate Geschossbauwohnungen bei der Stadt Würzburg eingereicht. Die Doppelhäushälfte auf dem Grundstück mit der Nummer 16 soll dabei aber bestehen bleiben. Für eine Kompromisslösung sei die Immobilien Freistaat Bayern mit den Betroffenen beider Grundstücke in Kontakt.