Nach mehreren Monaten intensiver Ermittlungsarbeit im Rauschgiftbereich konnten die Kriminalpolizei Würzburg und die Staatsanwaltschaft Würzburg neun Personen festnehmen. Acht davon sitzen nun in Untersuchungshaft.
Die Ermittlungen, die von Februar bis September dieses Jahres stattfanden, wurden in enger Abstimmung zwischen der Kriminalpolizei Würzburg und der Staatsanwaltschaft Würzburg durchgeführt. Eine eigene Ermittlungskommission beschäftigte sich mit den Rauschgiftermittlungen. Zahlreiche Personen gerieten während der der Ermittlungen unter Verdacht, bandenmäßigem Betäubungsmittelhandel betrieben zu haben. Die Ermittler konzentrierten sich auf zwei überwiegend unabhängig voneinander agierende Tätergruppierungen, die, einen regen Handel mit verschiedenen illegalen Substanzen betrieben haben sollen.
Im Zeitraum von Juli bis September führte die Kriminalpolizei Würzburg insgesamt 18 Durchsuchungen durch, die durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurden. Diese Durchsuchungen fanden an Objekten in den Landkreisen Main-Spessart und Würzburg sowie im Stadtgebiet Würzburg statt. Unterstützt wurden die Maßnahmen durch ein Kommando der Bereitschaftspolizei sowie Beamte der Zentralen Einsatzdienste Würzburg und Schweinfurt.
Bei den Durchsuchungen konnten die Ermittler etwa drei Kilogramm Cannabis, Crystal Meth im niedrigen dreistelligen Grammbereich, Amphetamin im mittleren zweistelligen Grammbereich und geringere Mengen weiterer Betäubungsmittel sicherstellen. Außerdem wurden mehrere tausend Euro Bargeld und Wertgegenstände im Wert eines niedrigen fünfstelligen Betrages sichergestellt.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg wurden bereits vor den Durchsuchungen Haftbefehle gegen neun Personen im Alter von 23 bis 30 Jahren erlassen, darunter acht Männer und eine Frau. Alle Tatverdächtigen konnten bei den Durchsuchungen verhaftet werden und wurden Ermittlungsrichtern vorgeführt. Während die acht Männer nun in verschiedenen Justizvollzugsanstalten auf den Fortgang ihrer Strafverfahren warten, wurde der Haftbefehl gegen die Frau außer Vollzug gesetzt.