Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei Würzburg ermitteln seit mehreren Wochen gegen den 22-jährigen Landtagsabgeordneten Daniel Halemba und weitere Personen wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen. Im Mittelpunkt des Ermittlungsverfahrens stehen dabei Vorkommnisse im Verbindungshaus einer Würzburger Studentenverbindung, der der Beschuldigte angehört.
Nach einer am 14.09.2023 durchgeführten Durchsuchung des Verbindungshauses hat sich der Verdacht gegen den Beschuldigten und weitere Mitglieder der Verbindung erhärtet, so die Staatsanwaltschaft. Bei der Razzia wurde unter anderem ein im Verbindungshaus ausliegendes Gästebuch beschlagnahmt, in dem ein Eintrag mit dem Ausspruch „Sieg Heil“ mit dem Namenszug des Beschuldigten Daniel Halemba *gezeichnet worden sein soll. In dem von ihm bewohnten Zimmer wurde zudem an prominenter Stelle der Ausdruck eines mit einer sogenannten Doppelsigrune versehenen SS-Befehls des Reichsführers SS Heinrich Himmler vom 28.10.1939 aufgefunden. Nach Recherchen unserer Redaktion könnte es sich dabei um den Befehl handeln, bei dem Himmler den Männern der SS befahl, „deutsche Frauen und Mädchen guten Blutes“ – wenn nötig sogar „außerehelich“ – zu schwängern, bevor sie in die Schlacht ziehen.
In sonstigen Räumen des Verbindungshauses fanden sich verschiedene NS-Devotionalien und antisemitische Schriften. Die Auswertung zahlreicher sichergestellter Datenträger und Mobiltelefone dauert derzeit noch an. Aufgefunden wurden bei der Durchsuchung des Verbindungshauses auch mehrere Schlagringe, eine Machete, Schlagstöcke, ein Einhandmesser und eine Schreckschusswaffe.
Da im weiteren Verlauf der Ermittlungen der dringende Verdacht entstanden sei, dass durch den Beschuldigten Daniel Halemba und andere Mitglieder der Verbindung ein Mitbeschuldigter massiv eingeschüchtert wurde, erging auf Antrag der Staatsanwaltschaft Würzburg in der vergangenen Woche ein Haftbefehl gegen den 22-Jährigen zunächst wegen Verdunkelungsgefahr. Dieser konnte, nachdem sich der Beschuldigte über das Wochenende verborgen gehalten hat, am Montagmorgen im Raum Stuttgart vollstreckt werden. Der Beschuldigte wurde am Montagnachmittag dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Würzburg vorgeführt. Der Haftbefehl wurde nach einer Anhörung des Beschuldigten vom Richter in vollem Umfang aufrechterhalten. Gleichzeitig wurde der Haftbefehl durch das Amtsgericht Würzburg um den weiteren Haftgrund der Fluchtgefahr ergänzt, da sich der Beschuldigte seiner Festnahme entzogen hatte. Damit besteht weiterhin gegen den Beschuldigten ein dringender Tatverdacht. Auch liegen weiterhin sowohl Flucht- als auch Verdunkelungsgefahr vor. Allerdings wurde der Haftbefehl vom Amtsgericht Würzburg gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt: Der Beschuldigte muss sich wöchentlich bei der Polizei melden, er darf die Räumlichkeiten der Verbindung nicht betreten und keinen Kontakt zu Mitbeschuldigten und Mitgliedern der Burschenschaft aufnehmen. Die Einhaltung dieser Auflagen wird von Staatsanwaltschaft und Polizei engmaschig überwacht werden. Bei Verstößen gegen diese Auflagen kann der Haftbefehl unverzüglich wieder in Vollzug gesetzt werden.
*In einer früheren Version des Artikels hieß es, Halemba haben den Ausspruch unterzeichnet. Mittlerweile hat die Staatsanwaltschaft ihre Aussage revidiert, Halemba hätte den Ausspruch „Sieg Heil“ unterzeichnet und stellte klar, dass Halembas Namenszug sich oberhalb des Ausspruchs „Sieg Heil“ befand.