Di., 14.11.2017 , 17:18 Uhr

Erste Tarifverhandlung - Demonstrieren während der Arbeitszeit nicht erlaubt

Demonstrieren während der Arbeitszeit nicht erlaubt – die Teilnahme an Kundgebungen der IG Metall dürfe ausschließlich in der Freizeit der Beschäftigten stattfinden, so der Verband der Bayerischen Metall- und Elektro-Industrie – kurz vbm in einer Pressemitteilung.

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