Fr., 03.03.2023 , 16:00 Uhr

Fall Kelvin noch nicht im Petitionsausschuss - Unterstützer kämpfen weiter gegen die Abschiebung

Kelvin, ein bestens integrierter Nigerianer, droht abgeschoben zu werden. Der Petitionsausschuss behandelt sein Anliegen erst am 19. April. Freunde und Unterstützer demonstrierten für sein Bleiberecht. 

Eine Petition wurde eingereicht

Kelvin, ein bestens integrierter Nigerianer, droht trotzdem abgeschoben zu werden, wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof vergangene Woche entschieden hat. Eine Petition an den Landtag soll ihm die Chance auf ein Bleiberecht in Deutschland ermöglichen. Der Bayerische Petitionsausschuss wird sich erst im April mit dem Fall Kelvin befassen, da noch nicht alle Stellungnahmen vorliegen. In der kommenden Sitzung in dieser Woche wird das Thema nicht behandelt werden. Der nächste Sitzungstermin ist am 19. April.

Freunde und Unterstützer kämpfen gegen Abschiebung:

Mehr als 100 Menschen haben vor der Regierung von Unterfranken in Würzburg gegen eine mögliche Abschiebung des 20-jährigen Nigerianers Osaivbie „Kelvin“ Ekogiawe protestiert. Der Fall von Ekogiawe hatte monatelang beim Verwaltungsgerichtshof in München gelegen, bevor die Richter vergangene Woche eine Entscheidung trafen. Diese besagt, dass die Ausländerbehörde der Regierung von Unterfranken die rechtliche Möglichkeit hat, den Nigerianer abzuschieben. Innenminister Joachim Herrmann hat betont, dass er sich eine politische Lösung über die Härtefallkommission wünscht.

Kelvins Fall wurde nicht bearbeitet:

Die Unterstützerinnen und Unterstützer von Ekogiawe wollen mit Wurfzetteln, Plakaten und einer Webseite auf die drohende Abschiebung aufmerksam machen und die Tatsache betonen, dass der Antrag des 20-Jährigen nicht bearbeitet wurde. Das Würzburger Verwaltungsgericht hatte im Oktober 2022 geurteilt, dass Ekogiawe nicht abgeschoben werden dürfe, bevor nicht über seinen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis entschieden sei. Seine Anwältin Mara Ortler betonte jedoch, dass der Antrag, der am 24. Juni eingereicht wurde und am 22. Juli bestätigt wurde, von der Ausländerbehörde noch nicht bearbeitet worden sei. Stattdessen wurde am 6. September die Duldung des Nigerianers widerrufen und am 30. August der Antrag auf Luftabschiebung gestellt.

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