Offenbar kursiert seit einigen Tagen in verschiedenen WhatsApp-Gruppen eine Nachricht zum Sicherheitsgefühl in Schweinfurt. In der Nachricht werden Geschehnisse geschildert, die sich nicht mit polizeilichen Erkenntnissen decken. Das ergab eine Prüfung der unterfränkischen Polizei.
Allgemein geht es in der Nachricht um das Sicherheitsgefühl in Schweinfurt. Im weiteren Verlauf werden dann konkret zwei Straftaten am Roßmarkt benannt. Es soll auf einer Toilette zu einer Gruppenvergewaltigung durch vier Afghanen zum Nachteil einer 19-Jährigen gekommen sein. Doch eine intensive Prüfung durch die Polizeiinspektion und Kriminalpolizeiinspektion Schweinfurt ergab, dass beide Vorfälle der Polizei in dieser Darstellung zu keiner Zeit bekannt geworden sind.
Im Dezember wurde durch eine dritte unbeteiligte Person ein Sexualdelikt am Roßmarkt angezeigt. Demnach wäre ein syrischer Tatverdächtiger einer Geschädigten nach dem zunächst einvernehmlichen Aufsuchen einer Toilette übergriffig geworden. Noch am selben Tag übernahm die Kripo Schweinfurt die Ermittlungen. Bei einem ähnlich gelagerten Fall, der zwar nicht am Roßmarkt, sondern im Parkhaus der Kunsthalle stattgefunden hat, sollen zwei Personen einvernehmlich das Parkhaus aufgesucht haben. Im weiteren Verlauf bedrängte ein algerischer Staatsbürger die Geschädigte. Doch als diese eine Freundin hinzurief, ließ er von ihr ab. Auch hier übernahm die Kriminalpolizei die Ermittlungen. In beiden oben genannten Fällen besteht dem Sachstand nach ein Nähe- beziehungsweise Kennverhältnis.
Die unterfränkische Polizei bittet daher eindringlich, diese und ähnliche Falschnachrichten nicht zu teilen. Nachrichten, die aus nicht verifizierbaren Quellen auf Social Media stammen, sollten immer durch eine zweite Quelle geprüft werden. Für Rückfragen, ob diese Behauptungen tatsächlich der Wahrheit entsprechen, stehen die unterfränkischen Dienststellen gerne zur Verfügung.
Die unterfränkische Polizei verfolgt in ihrer Berichterstattung grundsätzlich einen neutralen und objektiven Ansatz zu polizeilichen Sachverhalten. Gründe für den Verzicht auf eine Berichterstattung können ermittlungs- oder einsatztaktische Überlegungen sein. Wird der Ermittlungserfolg durch eine zu frühe Öffentlichkeitsarbeit gefährdet, beispielsweise weil ein Tatverdächtiger gewarnt wird, verzichtet die Polizei auf eine Veröffentlichung. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Schutz der Opfer. Insbesondere bei Sexualstraftaten im persönlichen Nahbereich des Opfers kann eine Berichterstattung eine zusätzliche Belastung für die Geschädigten darstellen. In solchen Fällen ist ein Zeugenaufruf aus polizeilicher Sicht meist nicht notwendig, da die Tatverdächtigen bekannt sind, in der Regel keine weiteren Zeugen erforderlich sind und die Taten oft im Kontext eines persönlichen Kennverhältnisses stattfinden.