Die rund 90.000 Sportvereine in Deutschland leiden unter den Folgen der anhaltenden Lockdownregeln. Mehr noch: Viele Vereine sind an einem existentiellen Scheideweg angekommen. Weil Sponsoren und Werbepartner selbst ins Trudeln geraten, kündigen sie ihr Engagement oftmals auf oder legen es zumindest auf Eis. Fehlende Ticketeinnahmen und Mitgliederkündigungen tun dann ihr übriges, um den jeweiligen Sportverein in finanzielle Schieflage zu bringen.
Der Vorstand steht in dieser prekären Situation unter besonderem Druck. Er muss frühzeitig gegenlenken, die Kosten des Vereins an die neuen Umstände anpassen, Rettungspakete beantragen und – wenn die Sanierung nicht gelingt, ein Insolvenzverfahren beantragen. Tut er das nicht, droht ihm wegen Insolvenzverschleppung Schadensersatz. Gleiches gilt, wenn der Vorstand verführt einen Insolvenzantrag stellt und dadurch die Chance einer Sanierung vertan wird.
Überschuldung oder drohende Zahlungsunfähigkeit – diese beiden Parameter muss der Vorstand eines Sportvereins im Grunde genommen taggenau prüfen und dokumentieren. Damit sind allerdings viele Vorstände in den Vereinen überfordert. Deshalb empfehlen deutsche Rechtsanwalts-Verbände, rechtzeitig Kontakt mit einem außenstehenden Profi aus einer entsprechenden Kanzlei aufzunehmen.