Der mutmaßliche Angreifer von Aschaffenburg ist nach Experten-Einschätzung wegen einer psychischen Erkrankung wahrscheinlich schuldunfähig. Das ist das Ergebnis eines Gutachtens, das der Staatsanwaltschaft inzwischen vorliegt.
Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten legt nahe, dass der mutmaßliche Täter des Gewaltverbrechens in Aschaffenburg aufgrund einer psychischen Erkrankung wahrscheinlich schuldunfähig ist. Demnach konnte er vermutlich nicht erkennen, dass seine Tat Unrecht war. Das Gutachten, das der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg vorliegt, prüft die Voraussetzungen für eine einstweilige Unterbringung des 28-jährigen Beschuldigten in einer psychiatrischen Einrichtung. Es besagt, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Mann die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen hat, da ihm aufgrund seiner Erkrankung die Fähigkeit fehlte, das Unrecht seines Handelns zu erkennen.
Welche psychische Erkrankung genau vorliegt, wurde aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht bekannt gegeben. Ob der Mann tatsächlich schuldunfähig ist und dauerhaft in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird, entscheidet letztlich ein Gericht. Derzeit befindet sich der 28-jährige Afghane vorläufig in einer psychiatrischen Einrichtung. Die Ermittlungen laufen weiter.
Am 22. Januar soll der Mann in einem Park in Aschaffenburg einen zweijährigen Jungen und einen 41-jährigen Mann mit einem Messer getötet und drei weitere Menschen schwer verletzt haben. Bereits früh hatten Ermittler Hinweise auf eine psychische Erkrankung gefunden, unter anderem durch gefundene Medikamente in seiner Wohnung. Der Vorfall hatte zudem eine politische Debatte über strengere Migrationsgesetze entfacht, da der mutmaßliche Täter ausreisepflichtig war.