Der unterfränkische Bezirkstagspräsident hat einen CSU-Parteikollegen „rechte Laus“ genannt. Das Strafverfahren ist nun beendet, im zivilrechtlichen Verfahren steht noch eine Entscheidung aus.
Weil er einen CSU-Parteikollegen als „rechte Laus“ bezeichnet hatte, musste sich der unterfränkische Bezirkstagspräsident Erwin Dotzel Ende August vor dem Amtsgericht Obernburg rechtfertigen. Der CSU-Politiker aus Wörth am Main, der wegen Beleidigung angeklagt war, wurde freigesprochen. Am Dienstag wurde das Urteil nun rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Berufung zurückgenommen, welche sie nach dem Urteil eingelegt hatte.
Im zivilrechtlichen Verfahren hingegen ist Mitte Juli am Landgericht Aschaffenburg ein Urteil gesprochen worden, das noch nicht rechtskräftig wurde: Dotzel soll dem Parteikollegen wegen der Beleidigung ein Schmerzensgeld in Höhe von 750 Euro zahlen. Hinzu kommen Anwaltskosten von etwa 160 Euro. Weit weniger als die ursprünglich vom Parteikollegen geforderten 12.750 Euro. Beide Seiten haben Berufung eingelegt. Seitdem prüft das Oberlandesgericht Bamberg den Fall.