Do, 30.10.2014 , 15:50 Uhr

Fröhliches Halloween - aber bitte ohne Straftaten

UNTERFRANKEN. „Süßes – sonst gibt’s Saures“ werden viele Halloweenbegeisterte auch in diesem Jahr wieder in der Nacht zu Allerheiligen rufen. Vor allem Kinder werden bunt verkleidet von Haustür zu Haustür ziehen und fleißig Süßigkeiten sammeln. Der Brauch, der vor allem in den USA großen Anklang findet, erfreut sich seit Jahren auch hier in Deutschland immer größerer Beliebtheit. Kleine Scherze sind durchaus erlaubt. Das Polizeipräsidium Unterfranken warnt aber davor, die Grenze zu strafbarem Handeln nicht zu überschreiten. Die Erfahrungen der letzten Jahre zeigen, dass sich die unterfränkische Polizei auch diesmal auf eine Vielzahl von Einsätzen vorbereiten muss.

Im vergangenen Jahr zogen in der Nacht zum 1. November in ganz Unterfranken Scharen von schaurig verkleideten Personen durch die Straßen, klingelten an Haustüren oder feierten ausgelassen auf Halloween-Parties. Von 270 zu bewältigenden Einsätzen hatten etwa 60 einen direkten Bezug zu Halloween. Es kam unter anderem zu kleineren Körperverletzungsdelikten, einige Briefkästen und Mülleimer gerieten in Brand und die Polizei griff auch eine Vielzahl junger Personen mit ausgesprochen hohen Promillewerten auf. Die jugendlichen Partygäste mussten nach übermäßigem Alkoholkonsum teilweise durch den Rettungsdienst betreut oder sogar in Kliniken eingeliefert werden.

Die Unterfränkische Polizei appelliert daher an die Bevölkerung, die Grenze zwischen Streichen und strafbarem Handeln nicht zu überschreiten. Denn wenn aus harmlosen Scherzen Straftaten werden, hört der Spaß auf. Viele Streiche sind schlichtweg Sachbeschädigungen – und das kann die Polizei nicht tolerieren. Wer Häuser und Autos mit Eiern bewirft, Wände besprüht oder Briefkästen mit Feuerwerkskörper in die Luft sprengt, muss mit einem Strafverfahren rechnen.

Bei all dem Spaß am Feiern und Verkleiden sollte man die Rücksicht auf Nachbarn auch nicht außer Acht lassen. Gerade da es sich bei Allerheiligen um einen sogenannten „Stillen Feiertag“ handelt. Hier sind öffentliche Veranstaltungen grundsätzlich nur erlaubt, wenn der ernste Charakter dieses Tages gewahrt wird. Nächtliche Ruhestörungen durch überlaute Halloween-Feiern können eine Anzeige und ein Bußgeld nach sich ziehen.

Gerade Eltern sollten im Vorfeld mit ihren Sprößlingen über erlaubte Späße sprechen, ganz klar die Grenzen erläutern und auch Konzequenzen bei überzogenen Streichen oder übermäßigem Alkoholkonsum aufzeigen. Aus polizeilicher Sicht ist es gerade in dieser Nacht wichtig, Kinder und auch Jugendliche im Auge zu behalten. Im besten Falle sollte bei den Kindern auf ihrer Süßigkeitentour durch die Straßen zumindest ein Erwachsener als Begleitung dabei sein.

Die Unterfränkische Polizei wird auch dieses Jahr in der Nacht zu Allerheiligen verstärkt im Einsatz sein und besonders auf den Straßen der Städte und Gemeinden Präsenz zeigen. Allerdings möchten wir keine „Spaßbremsen“ sein oder fröhliche Feierei unterbinden. Auch an diesem Abend ist es schlichtweg Aufgabe der Polizei, für Sicherheit zu sorgen und Straftaten zu verhindern, damit Halloween für alle Beteiligten eine schaurig schöne, aber dennoch friedliche Nacht bleiben wird.

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