Schon am 5. Dezember 2014 könnte der ehemalige Oberbürgermeister von Bad Kissingen aus dem Gefängnis entlassen werden. Im August dieses Jahres wurde er wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung zu zwei Jahren und acht Monaten Gefängnis verurteilt. Normalerweise sollte Laudenbach also noch bis Mitte 2016 inhaftiert bleiben. Im Jahre 2008 hat er durch die Vermittlung zweier Gebäude 434.000 Euro in seine eigene Tasche gewirtschaftet. Außerdem hat er bei weiteren Hausvermittlungen Steuern hinterzogen. Vor der Verurteilung saß Laudenbach bereits ein Jahr in Untersuchungshaft. Diese Zeit wurde mit der Haftstrafe verrechnet. Nun stellte sein Anwalt den Antrag, ihn nach nur der Hälfte der eigentlichen Zeit zu entlassen. Momentan wartet der Häftling auf eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft.