Es ist die nächste Etappe im Lockerungsplan des Freistaats. Seit dem heutigen Monat dürfen bayerische Grundschüler im Unterricht die Masken fallen lassen, allerdings nur wenn in ihrer Klasse regelmäßig ein PCR-Pooltest erfolgt. Auch alle Jahrgangsstufen an Förderzentren mit den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, Sehen und körperlich-motorische Entwicklung profitieren von den Lockerungen, genauso wie Schülerinnen und Schüler der Stufen eins bis vier im Hort oder in der Mittagsbetreuung. Dort, wo sich die Kids begegnen gilt dies allerdings nicht: Hier bleibt es bei der strikten Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Lehreinnen und Lehrer sowie alle anderen Erwachsenen, die an Schulen tätig sind, sind in den Lockerungen nicht einbegriffen.
Auch die älteren Jahrgangsstufen in Bayern sollen schon bald von Lockerungen profitieren. Für die Jahrgangsstufen fünf und sechs existiert sogar bereits ein konkreter Fahrplan: Sie sollen zum 28. März, also in genau einer Woche von dieser Maßnahme befreit werden. Alle anderen Etappen sind noch nicht konkret terminiert, wobei Bayerns Vize-Ministerpräsident Hubert Aiwanger kürzlich twitterte, dass die Maskenpflicht am Platz für alle weiteren Jahrgangsstufen ab dem 4. April entfallen würde. Bei den regelmäßigen Testungen gegen das Corona-Virus in Klassen wird es wohl aber bis auf Weiteres bleiben, eine ernsthafte Diskussion zum Absetzen dieser wird derzeit kaum geführt. Wie genau es nach dem 02. April weitergeht, wird allerdings erst die Zeit zeigen – dann läuft nämlich die im neuen Infektionsschutzgesetz des Bundes vorgesehene Übergangsregelung aus. Vorstellbar ist aber, dass sie Maskenpflicht in den Schulen danach insgesamt wegfällt, außer bei Hotspot-Regelungen.