Der Stadtrat der Stadt Würzburg hat einstimmig entschieden das neun Personen welche in den 1960er- und 1970er-Jahren in Jugendhilfeeinrichtungen Gewalt erfahren mussten, mit finanziellen Anerkennungsleistungen entschädigt werden. Damit übernimmt die Stadt Würzburg die moralische Verantwortung für das Handel des damals tätigen städtischen Jugendamtes.
In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Würzburg am 14. November 2024 wurde einstimmig beschlossen, das neun Personen freiwillige Anerkennungsleistungen gezahlt werden. Diese neun Personen wurden in den 1960er- und 1970er-Jahren in Jugendhilfeeinrichtungen körperlich, psychisch oder sexuell misshandelt. Mit der Zahlung übernimmt die Stadt Würzburg die moralische Verantwortung für das Handeln des damaligen städtischen Jugendamtes. Als erst zweite Stadt in Bayern setzt sich Würzburg aktiv mit der Verantwortung für ehemalige Heimkinder auseinander.
Nach dem Beschluss des Stadtrates vom 16. November 2023. Gab es einen öffentlichen Aufruf, auf den sich neben den fünf bekannten Personen, noch vier weitere Betroffene beim Fachbereich Jungend und Familie gemeldet haben. Diese Personen konnten glaubhaft ihre Gewalterfahrung in den Würzburger Jugendeinrichtungen anführen. Auch wenn die Übergriffe in unterschiedlichen Facetten geschildert wurden, decken sich in den meisten Fällen die Handlungsweisen. Für die Geltendmachung der Anerkennungsleistungen erhielten die Betroffenen ein im Sommer 2024 ein Antragsformular. Dieses wurde zugleich als Basis für die Prüfung der Ansprüche durch das Sozialreferat der Stadt Würzburg genutzt.