In Würzburg wurde eine 15-jährige Schülerin in der Straßenbahn von einer älteren Mitschülerin und deren Freundin verprügelt. Obwohl viele Fahrgäste den Vorfall beobachteten, griff niemand ein. Die Schülerin musste allein und hilflos die Attacke über sich ergehen lassen.
Eine Schülerin aus Würzburg wurde in einer Straßenbahn von einer Mitschülerin und deren älterer Freundin angegriffen, während mehrere Fahrgäste tatenlos zuschauten. Die 15-jährige Lena (Name redaktionell geändert) hatte in der Schule Streit mit der Mitschülerin. Als sie auf dem Nachhauseweg in der Straßenbahn unterwegs war, wurde sie von ihren Angreifern eingeholt. Der Vorfall wurde von mehreren Fahrgästen beobachtet, aber niemand griff ein.
Die ältere Freundin schlug Lena ins Gesicht und zog sie an den Haaren, so dass ihr Kopf gegen das Fenster schlug und sie mitten in der Straßenbahn zu Boden ging. Obwohl viele Fahrgäste Zeugen des Vorfalls waren, griff niemand ein, und Lena fühlte sich in diesem Moment hilflos und allein. Die Auseinandersetzung dauerte mehrere Minuten. Erst zum Schluss zieht ein Mann die mutmaßliche Täterin von Lena weg.
Das Problem der unterlassenen Hilfeleistung ist schwer zu beurteilen, da die Strafbarkeit in Fällen wie diesem nur schwer zu beweisen ist. Zwar schreibt das Strafgesetzbuch vor, dass bei „Unglücksfällen oder gemeiner Gefahr oder Not“ Hilfe geleistet werden muss, aber das Eingreifen muss zumutbar sein, d.h. der Helfer darf sich dabei nicht selbst erheblich in Gefahr bringen. Im Falle von Gewalttaten wie im Fall der 15-jährigen Lena ist die Strafbarkeit schwer zu beurteilen.
Die Polizei rät von einem Eingreifen in Gewalttaten ab, da das Risiko besteht, dass man sich selbst in Gefahr bringt. Stattdessen sollte man die Polizei rufen und andere Umstehende ansprechen, um sie auf die Situation aufmerksam zu machen. Im Falle von Gewalttaten ist es oft effektiver, eine Mehrheit zu bilden, die notfalls gemeinsam eingreifen kann. Nach einer Straftat ist es wichtig, dem Opfer beizustehen und sich gegenüber der Polizei als Zeuge anzubieten oder zumindest seine Kontaktdaten zurückzulassen.
-> Es ist auch wichtig, dass Handyvideos von Gewalttaten nur als Beweismittel für die Polizei verwendet werden sollten und nicht in sozialen Netzwerken geteilt werden sollten. Das Kunsturheberrecht und das Recht am eigenen Bild können verletzt werden, wenn das Material gegen den Willen der Beteiligten veröffentlicht wird.
Der Fall der 15-jährigen Lena zeigt, wie wichtig es ist, dass Menschen in Not geholfen wird und dass jeder von uns Verantwortung dafür trägt, anderen in Gefahrensituationen zu helfen. Obwohl es manchmal schwer ist, in solchen Situationen zu handeln, können kleine Schritte wie das Anrufen der Polizei oder das Ansprechen anderer Umstehender dazu beitragen, dass Gewalttaten verhindert werden und dass Opfern geholfen wird. Lena kam letztlich mit einer geprellten Nase, Schwellungen und Schmerzen davon – doch der Schock wird die 15-Jährige noch länger verfolgen. Der Vorfall hat bei ihr tiefe Spuren hinterlassen. Sie traut sich nur noch mit einer Freundin aus dem Haus, weil sie Angst hat, der älteren Schülerin noch einmal zu begegnen.
Derzeit laufen noch Ermittlungen gegen die mutmaßliche Täterin. Es bleibt jedoch die Tatsache, dass Gewalt unter Jugendlichen ein ernstzunehmendes Problem ist und präventive Maßnahmen dringend notwendig sind. Immer häufiger hört man von Gewalttaten unter Jugendlichen. Laut dem Polizeipräsidium Unterfranken wird der Hang zur körperlichen Gewalt bei Kindern und Jugendlichen immer größer. Polizeisprecher Ball betont, dass es oft schwierig ist, die Grenze zwischen „normalen“ Konflikten und Gewalttätigkeit zu erkennen. Sobald aber Gewalt im Spiel ist, darf nicht mehr weggeschaut werden.