Bei Sturm oder wie heute bei Glatteis fällt mitunter die Schule aus. Aber wie erfährt man, ob die eigene Schule betroffen ist? Und dürfen Eltern ihre Kinder wegen Glatteis einfach zu Hause lassen? Müssen Lehrerinnen und Lehrer dann trotzdem arbeiten? Fragen über Fragen, auf die wir eine Antwort haben!
Ob der Unterricht in öffentlichen Schulen in Unterfranken ausfällt, das wird vor Ort entschieden. Zuständig sind auf Landkreisebene sogenannte “lokale Koordinierungsgruppen Schulausfall”. Sind mehrere Landkreise eines Regierungsbezirks betroffen, wird die Entscheidung von der “regionalen Koordinierungsgruppe Schulausfall” getroffen. Die Entscheidungen sind in jedem Fall verbindlich und gelten einheitlich für alle Schulen.
Um die Entscheidung über einen Unterrichtsausfall möglichst schnell an die Öffentlichkeit weitergeben zu können, werden die Radiosender durch das Kultusministerium darüber informiert. Alle Meldungen zum Unterrichtsausfall finden Sie außerdem unter www.km.bayern.de/ministerium/unterrichtsausfall.html
Wenn der Schulweg aufgrund der Wetterverhältnisse zu gefährlich erscheint, können Eltern ihr Kind befreien lassen. Denn wenn “zwingende Gründe einen Unterrichtsbesuch verhindern” – also der Weg zur Schule unzumutbar ist oder den Eltern zu gefährlich erscheint – kann das Kind Zuhause bleiben, so der Paragraf 20 der bayerischen Schulordnung. Allerdings muss die Schule, wie bei einer Erkrankung, informiert werden. Zudem sollte man eine schriftliche Entschuldigung nachreichen.
Während die Freude über einen Unterrichtsausfall bei den meisten Schülerinnen und Schülern groß sein dürfte, sind arbeitende Eltern meist in der Zwickmühle, vor allem wenn die Kinder nicht ohne Betreuung auskommen. Sollten Eltern “vorher jegliche zumutbare Anstrengung unternommen haben, um eine alternative Betreuung zu finden”, können sie ebenfalls zu Hause bleiben, wenn der Nachwuchs per Anordnung nicht in die Schule kann. Sie dürfen bei vollem Anspruch auf Lohnfortzahlung den Arbeitsplatz verlassen und ihre Kinder Zuhause betreuen. Eine Absprache mit dem Chef ist jedoch ratsam, hier könnte beispielsweise eine Homeoffice-Regelung für die Tage des Schulausfalls gefunden werden.
Lehrkräfte sind hingegen nicht vom Dienst befreit. Sie müssen, sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, in die Schule kommen. Denn dort gilt es Schülerinnen und Schüler zu beaufsichtigen, die die Mitteilung über den Unterrichtsausfall nicht mitbekommen haben und zur Schule gekommen sind.