Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – so heißt es jedenfalls immer. Doch ein Mann aus Unterfranken profitiert nun von einer Ausnahme des Rechtsgrundsatzes. Weil er nicht wissen konnte, dass die Online-Wetten zum Zeitpunkt seiner Teilnahme verboten waren, muss der Anbieter ihm 80.000 Euro zurückzahlen.
Ein Wettanbieter muss einem Spieler aus Unterfranken, der bei Sportwetten im Internet rund 80.000 Euro verloren hat, sein Geld zurückzahlen. Als Begründung nennt das Landgericht Würzburg, dass der Kläger nicht wissen konnte, dass die Online-Wetten zum Zeitpunkt seiner Teilnahme verboten waren. Der Kläger, der sich selbst im Verfahren als „spielsüchtig“ einschätzt, hatte zwischen 2017 und 2019 Wetteinsätze in Höhe von gut 230.000 Euro an einen deutschlandweit bekannten Anbieter geleistet. Rund 150.000 Euro hat er im gleichen Zeitraum gewonnen. Der Verlust, den er jetzt einklagte, betrug also rund 80.000 Euro.
Der Kläger argumentierte vor Gericht, nicht gewusst zu haben, dass der Anbieter in diesem Zeitraum keine Lizenz für Online-Sportwetten gemäß dem Glücksspielstaatsvertrag hatte. Als Beleg nannte er die Werbung des Unternehmens unter anderem auf Stadiumsbanden oder die mediale Bewerbung durch Sport-Promis. Das Landgericht schloss sich der Sichtweise, das Glücksspiel erschiene legal, nun an. Da für den Unterfranken nicht erkennbar war, dass er an einem illegalen Glücksspiel teilnahm, könne man ihm keinen Vorwurf machen.Laut Glücksspielstaatsvertrag waren Glücksspiele im Netz inklusive der Sportwetten zum damaligen Zeitpunkt in aller Regel verboten. Deshalb seien die Verträge über die abgeschlossenen Wetten unwirksam, heißt es im Urteil. Daran ändere auch die Tatsache nichts, dass die Behörden nicht gegen den Gesetzesverstoß des Anbieters vorgegangen sind.