Karl Heinz Laudenbach bleibt in Untersuchungshaft. Der ehemalige Oberbürgermeister von Bad Kissingen hatte gegen einen Beschluss des Landgerichts Würzburg Beschwerde eingelegt. Die Richter verwarfen damals den Antrag seines Anwalts den Haftbefehl aufzuheben, da er unbegründet sei. Jetzt hat das Oberlandesgericht Bamberg die Beschwerde abgewiesen, da zum einen Fluchtgefahr bestehe und zum anderen weiter ein dringender Tatverdacht wegen der Vorwürfe der Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung bestehe. Deshalb werde der Haftbefehl aufrecht erhalten.
Gegen Karl Heinz Laudenbach laufen Ermittlungen, die im Zusammenhang mit dem Kauf des Fürstenhofs und des Schweizerhauses in Bad Kissingen stehen. Die Würzburger Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte verdächtigt den Ex-OB, der dienstlich mit dem Geschäft befasst war, finanzielle Zuwendungen von mindestens rund 434.000 Euro entgegengenommen zu haben.