Am Donnerstagnachmittag (26.01.17) wurde das Urteil im sog. Schlosspark-Prozess von Wiesentheid gesprochen. Das Gericht verurteilte den Hauptangeklagten zu einer elfjährigen Haftstrafe nach Jugendstrafrecht. Sein Komplize wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Außerdem müssen die Täter dem Opfer ein Schmerzensgeld in Höhe von 300.000 Euro zahlen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Männer das Opfer unter falschem Vorwand in den Schlosspark lockten, um es dort umzubringen. Die 22-jährige ist seitdem querschnittsgelähmt.