Mi., 05.01.2022 , 10:09 Uhr

Haßberge - Allgemeinverfügung beschränkt Corona-Versammlungen

Am Dienstag gab das Landratsamt Haßberge bekannt, dass eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung von sogenannten „Corona-Spaziergängen“ erlassen wird. Diese tritt am 5. Januar in Kraft und gilt bis zum 19. Januar 2022.

Versammlungen nur noch stationär

Die Allgemeinverfügung bezieht sich auf geplante, jedoch nicht angemeldete öffentliche Versammlungen ohne Veranstalter im Zusammenhang mit Protesten gegen Corona-Schutzmaßnahmen. Darunter fallen beispielsweise die sog. „Corona-Spaziergänge“, „Montagsspaziergänge“ oder „Mittwochsspaziergänge“.

Folgende Beschränkungen treten ab heute in Kraft:

Für die in Ebern angekündigte Versammlung am 5. Januar wird zusätzlich angeordnet, dass die Versammlung ausschließlich am Mittwoch mit Beginn um 18:30 Uhr stattfinden und soll bis 20 Uhr beendet sein. Außerdem muss auch diese Versammlung ortsfest auf dem Gelände des Altstadtparkplatzes, Am Bahnhof, Obere Fläche abgehalten werden.

 

Stand: 5.01.2022, 10:07 Uhr

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