„Im Rahmen unserer Heimatstrategie wechselt am 1. Januar 2017 die Zuständigkeit der Grunderwerbsteuerstelle vom Finanzamt Nürnberg-Zentral an das Finanzamt Lohr am Main“, teilte Finanz- und Heimatminister Dr. Markus Söder mit. Durch die Verlagerung entstehen im Finanzamt Lohr am Main 13 neue sichere Arbeitsplätze. „Behördenverlagerungen dienen der Wirtschaft als Vorbild und stärken die Infrastruktur des ländlichen Raumes“, so Söder.
Das Finanzamt Lohr am Main ist ab dem kommenden Jahr für alle Grunderwerbsteuervorgänge zuständig, für die bislang das Finanzamt Nürnberg-Zentral zuständig ist. Der örtliche Zuständigkeitsbereich umfasst also die Regionen Nürnberg, Hersbruck und Erlangen. Das Finanzamt Lohr am Main wird zuständig für Erwerbsvorgänge, die nach dem 31. Dezember 2016 verwirklicht werden. Für Erwerbsvorgänge, die bis zum 31. Dezember 2016 verwirklicht werden, bleibt für eine 6-monatige Übergangszeit das Finanzamt Nürnberg-Zentral weiter zuständig. Sollten Steuerpflichtige fälschlicherweise Unterlagen an das unzuständige Finanzamt senden, müssen sie sich keine Sorgen machen: die Unterlagen werden unverzüglich an das richtige Finanzamt weitergeleitet.
In Zweifelsfragen zur Zuständigkeit können sich Steuerpflichtige an Angehörige der steuer- bzw. rechtsberatenden Berufe, an ihren Notar oder an die Finanzämter Nürnberg-Zentral sowie Lohr am Main wenden.
2015 begann die größte Regionalisierung von staatlichen Behörden und Einrichtungen der letzten Jahrzehnte. Alle Regierungsbezirke Bayerns profitieren von der Verlagerung von insgesamt mehr als 50 Behörden mit 3.155 Personen. Unterfranken erhält insgesamt 346 Arbeitsplätze, 29 davon gehen in den Landkreis Main-Spessart.