Die Industrie- und Handelskammer Würzburg-Schweinfurt sieht bei den Mindestabständen zwischen Windkraftanlagen und bebauten Gebieten keinen Handlungsbedarf. Bereits heute, heißt es zur Begründung in einer Pressemitteilung, biete das Raumordnungerecht die Möglichkeit der Steuerung. Wie berichtet, soll der Mindestabstand künftig das Zehnfache der Anlagenhöhe betragen. Dadurch, so die IHK weiter, würde die Zahl geeigneter Standorte für Windkraftanlagen jedoch deutlich reduziert. Und das, obwohl der neue bayerische Windatlas die Rhön sowie die Landkreise Würzburg und Kitzingen als Gebiete mit hohen Windgeschwindigkeiten ausweist.