Nach dem neuen Wahlrecht dürfen dieses Jahr erstmals auch Menschen in Betreuung wählen. Das betrifft bayernweit rund 20 000 Menschen, die bisher nicht zur Wahl zugelassen waren.
Das Bundesverfassungsgericht hatte im Januar 2019 den Ausschluss vom Wahlrecht für betreute Menschen als verfassungswidrig eingestuft:
Durch den Ausschluss wurde der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl verletzt. Außerdem wurde damit das Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung missachtet und eine Schlechterstellung verursacht.