Die Zukunft der Ernährung ist offenbar in einem Wandel: Ab sofort darf unser Essen durch pulverisierte Hausgrillen und Larven des Getreideschimmelkäfers ergänzt werden. Das regelt eine Zulassung der Europäischen Kommission zu neuartigen Lebensmitteln.
Insekten gelten in der EU als neuartige Lebensmittel, sogenannte Novel Foods. Nach intensiver Sicherheitsprüfung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde einigen Novel-Food-Anträgen stattgegeben, darunter die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer. Diese dürfen zunächst für die Dauer von fünf Jahren u.a. in Backwaren, Nudeln und Schokolade eingeführt werden.
Insektenburger, Insektenriegel und Insektenbrot sind inzwischen auf dem deutschen Markt angekommen – für viele Deutsche eine befremdliche Vorstellung. Auf anderen Kontinenten wie beispielsweise Asien, Lateinamerika und Afrika ist der Verzehr von Insekten dagegen längst üblich. Denn Insekten enthalten oftmals viel Protein, wichtige ungesättigte Fettsäuren und können umweltfreundlicher als Fleisch produziert werden. Grund genug sie auch hierzulande auf den Speiseplan zu setzen.
Bereits 2021 wurde mit dem Mehlwurm das erstes Insekt als Lebensmittel in der EU zugelassen. Auch die Wanderheuschrecke gilt mittlerweile als neuartiges Lebensmittel. Hinzu kommen nun auch die Hausgrille und der Getreideschimmelkäfer.
Die Hausgrille, mit Fachbegriff Acheta domesticus genannt, wird nun in den Verkehr gebracht und kann unter anderem in Mehrkornbrot, Getreideriegen, Keksen, Kartoffelerzeugnissen, Pizzen, Suppen, bierähnlichen Getränken und Schokoladenerzeugnissen verarbeitet werden.
Die Larven des Getreideschimmelkäfers, auch als Alphitobius diaperinus bekannt, dürfen in gefrorener, pastenartiger, getrockneter und pulverisierter Form in eine Vielzahl von Lebensmitteln integriert werden. Dazu gehören Brot und Brötchen, Porridge, Nudeln, Suppen und verschiedene Snacks.
Speiseinsekten werden eigens für den Verzehr gezüchtet und wachsen somit unter kontrollierten Bedingungen auf. Der große Bonuspunkt von Speiseinsekten: Sie liefern eine Menge Protein. Die Hausgrille beispielsweise kommt auf etwa 68 Gramm Eiweiß pro 100 Gramm. Der Getreideschimmelkäfer immerhin auf 57 Gramm.
Damit niemand insektenversetzte Lebensmittel isst, der das nicht möchte, müssen die Produkte entsprechend gekennzeichnet werden. In den Zutatenlisten werden Insektenbestandteile oftmals unter ihrem lateinischen Namen aufgelistet. Der Verordnung zufolge könnte das so aussehen: „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“ oder „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.
Nicht zuletzt für Allergiker ist eine entsprechende Kennzeichnung enorm wichtig. Das allergene Potenzial von Insekten ist zwar bisher noch wenig erforscht, könnte aber bei Menschen mit Allergien gegen Hausstaubmilben oder Krustentiere eine Kreuzallergie auslösen. Ein Hinweis für Allergiker muss daher verpflichtend in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste angebracht werden.