Fr., 05.04.2024 , 10:07 Uhr

Internationale Anlagebetrügerbande entlarvt: Hintergründe und Folgen

Nach jahrelangen intensiven Ermittlungen in mehreren Staaten gegen eine Bande international agierender Anlagebetrüger hat die Zentralstelle Cybercrime Bayern Ende des Jahres 2023 Anklage gegen drei mutmaßliche Tatbeteiligte erhoben. Die Ermittlungen wurden in enger Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizeiinspektion Unterfranken durchgeführt. 

Anklage gegen Hauptangeklagten

Dem Hauptangeklagten, der der obersten Führungsebene zugerechnet wird, wird gewerbs- und bandenmäßiger Betrug sowie die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung als Rädelsführer zur Last gelegt. Der 45-jährige israelische Angeklagte muss sich nun gemeinsam mit den beiden Mitangeklagten vor einer Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München I verantworten. Gegen bereits abgeurteilte Mittäter wurden in den vergangenen Jahren Freiheitsstrafen von bis zu 6 Jahren 10 Monaten verhängt. Nach den gemeinsam mit der Kriminalpolizeiinspektion mit Zentralaufgaben Unterfranken und dem K72 des Polizeipräsidiums München sowie österreichischen Ermittlungsbehörden geführten Ermittlungen wird dem Hauptangeklagten konkret vorgeworfen, ab August 2017 bis Februar 2019 hochrangiges Mitglied einer professionell organisierten und hierarchisch strukturierten Tätergruppierung gewesen zu sein (Verfahrenskomplex „Wolf of Sofia“).

Internationale Tätigkeit und betrügerische Machenschaften

Die Tätergruppierung betrieb bereits ab 2016 bis März 2019 zum Teil parallel, zum Teil nacheinander auf unterschiedlichen Domains u.a. die Trading-Plattformen Safemarkets, OptionStarsGlobal, Cryptopoint und XTraderFX. Sie unterhielt mehrere Callcenter im Ausland, unter anderem in Bulgarien, Serbien, Bosnien und Herzegowina und Georgien. In diesen unternehmensgleich organisierten, in verschiedene Abteilungen untergliederten Callcentern waren mehrere hundert Mitarbeiter tätig. Die Gruppierung zielte nicht nur auf Opfer aus dem deutschsprachigen Raum, sondern auch auf Bürger anderer Staaten, z. B. aus dem englischsprachigen Raum.

Hoher Schaden und individuelle Verantwortlichkeiten

Ausgehend von den angezeigten Fällen in Deutschland und einzelnen übernommenen Verfahren aus Österreich und der Schweiz wird dem Hauptangeklagten vorgeworfen, für einen gemeinsam mit seinen Mittätern im Zeitraum August 2017 bis Februar 2019 bei 353 Personen verursachten Gesamtschaden in Höhe von knapp 8,6 Millionen EUR (brutto) verantwortlich zu sein. Das Dunkelfeld ist allerdings erheblich. Es ist von einem weltweit verursachten Gesamtschaden von mehr als 100 Millionen EUR auszugehen. Dem Hauptangeklagten selbst soll für seinen Tatbeitrag ein Tatertrag von mindestens 745.000 EUR zugeflossen sein. Der israelische Staatsangehörige soll zu der obersten Führungsspitze gehört und zunächst als COO (Chief Operating Officer), ab Anfang 2018 als CEO (Chief Executive Officer) innerhalb des Managements eine wesentliche Rolle eingenommen haben.

Festnahmen und weitere Ermittlungen

Im Rahmen einer konzertierten Aktion von Strafverfolgungsbehörden aus Deutschland, Österreich, Serbien und Bulgarien kam es Anfang April 2020 zu zahlreichen Festnahmen, Durchsuchungen, Beschlagnahmen und weiteren Maßnahmen in Sofia und Belgrad. Im Rahmen dieses „Action Days“ konnten u.a. neun Tatbeteiligte dingfest gemacht werden. Der jetzt 45-jährige Hauptangeklagte, nach dem seit Februar 2020 international gefahndet wurde, konnte zunächst nicht festgenommen werden. Sein Aufenthaltsort konnte jedoch im Rahmen der weiteren Ermittlungen festgestellt werden, so dass er im Oktober 2021 auf den Philippinen durch die lokalen Behörden in Abschiebehaft genommen wurde. Im Januar 2023 wurde er schließlich mit seinem Einverständnis über die Niederlande nach Deutschland überstellt. Er befindet sich seitdem fortwährend in Untersuchungshaft.

Weitere Tatbeteiligte und individuelle Verurteilungen

Die beiden weiteren Angeklagten, ein 38-jähriger israelischer Staatsangehöriger und ein 32-jähriger bulgarischer Staatsangehöriger, sollen nach dem Ergebnis der Ermittlungen ebenfalls in unterschiedlichen Zeiträumen Teil der Gruppierung gewesen sein. In dem Gesamtkomplex liegen in Deutschland bereits mehrere von der ZCB erwirkte Verurteilungen vor. Mitarbeiter aus den Callcentern in Georgien, Bulgarien und Serbien wurden, ganz überwiegend nach Abgabe vollumfänglicher Geständnisse, zu Freiheitsstrafen von bis zu 4 Jahren 6 Monaten verurteilt. Ein weiterer israelischer Staatsangehöriger aus der obersten Führungsebene wurde im Januar 2022 vom Landgericht München I zu einer Freiheitsstrafe von 6 Jahren 10 Monaten verurteilt. Auch in Österreich sind im Gesamtkomplex weitere hochrangige Mittäter bereits verurteilt worden.

Für gewerbs- und bandenmäßigen Betrug sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren vor.

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