Fr., 10.12.2021 , 09:23 Uhr

Internationaler Tag der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte verabschiedet. Über 70 Jahre später mangelt es immer noch an der Umsetzung, kritisiert die Frauenhilfsorganisation SOLWODI.

Sklaverei in Deutschland

Artikel 4 der Allgemeinen Menschenrechte besagt Folgendes: „Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden; Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen ihren Formen verboten.“ Doch Menschenhandel zum Zweck der sexuellen Ausbeutung ist auch in Deutschland nach wie vor ein gravierendes Problem. Das BKA meldet hierzu jährlich rund 300 Fälle. „Aber die Dunkelziffer ist weitaus höher“, weiß Dr. Maria Decker, die Vorsitzende von SOLWODI, „Experten gehen von mehreren Tausend Opfern aus.“

Menschenrechte sind auch Frauenrechte

Die Betroffenen von Menschenhandel sind zum größten Teil Frauen aus Osteuropa oder Afrika, die unter falschen Versprechungen nach Deutschland gelockt werden. Hier werden sie mit hohen Reisekosten konfrontiert, die sie in der Prostitution abarbeiten müssen. Weigern sich die Frauen, werden sie geschlagen und misshandelt oder sie werden mit Drohungen gegen ihre Familie im Heimatland unter Druck gesetzt. Nicht selten werden den Frauen Pässe, Mobiltelefone und Geld abgenommen – Sie sind den Menschenhändlern wehrlos ausgeliefert. „Das ist moderne Sklaverei“, sagt Dr. Decker.

SOLWODI hofft, dass die neue Bundesregierung sich stärker engagieren wird, um Opfer von Menschenhandel zu identifizieren und ihnen angemessenen Schutz zu bieten. „Leider werden die Frauen nur allzu leicht nach Italien als dem EU-Eintrittsland oder ins Heimatland abgeschoben“, so die SOLWODI-Vorsitzende.

Asylrecht für Flüchtende

Artikel 14 der Menschenrechtsverordnung behandelt das Asylrecht. Demnach hat jeder Mensch das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen. Diesem Artikel fühlt sich die Stadt Würzburg verpflichtet, weswegen sie seit 2019 als sogenannter „Sicherer Hafen“ für geflüchtete Menschen gelistet wird.

Flüchtlingsdrama in Belarus

Seit Wochen befinden sich zahlreiche Menschen aus verschiedenen Herkunftsländern im Grenzgebiet zwischen Belarus und Polen. Sie leiden unter den örtlichen Bedingungen und unter Gewalterfahrungen. Mit der Situation der Menschen muss sich nach Ansicht des Oberbürgermeisters von Würzburg, Christian Schuchardt, rasch die Bundespolitik auseinandersetzen: „In diesen Tagen konstituiert sich die neue Bundesregierung. Zwar gibt es aktuell viele Probleme, die diese Koalition angehen muss, aber ganz oben auf der außenpolitischen Agenda der designierten neuen Außenministerin muss die Lösung des Konflikts an der östlichen EU-Außengrenze stehen, und dies im Sinne der Menschenwürde sowie im Einvernehmen mit unseren europäischen Partnern. Insbesondere müssen europäische Regeln und das Völkerrecht eingehalten werden, damit einer humanitären Katastrophe vorgebeugt wird.“

Würzburg öffnet Türen für Geflüchtete

Schuchardt betont, dass sich Würzburg stets solidarisch zeigt, wenn sich Menschen in einer lebensbedrohlichen Situation befunden haben. Im Hinblick auf außerordentliche Aufnahmemöglichkeiten liegt die rechtliche Kompetenz ausschließlich beim Bund. Die Kommunen sind an diese Entscheidung gebunden, wenngleich sie zentrale Akteure der Integrationspolitik in den Städten vor Ort sind. „Sollte sich die Bundesregierung aus humanitären Gründen dafür entscheiden, Menschen aufzunehmen, wird die Stadt Würzburg erneut im Rahmen ihrer Möglichkeiten handeln, und – wie auch bereits nach dem Brand im Geflüchtetenlager Moria in Griechenland – sich Ihrer Verantwortung bewusst sein. Meine Haltung bleibt dabei klar und eindeutig und im Sinne der Menschenrechte.“, so Schuchardt weiter.

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