Ein Jäger hat in Unterfranken einen freilaufenden Hund ohne triftigen Grund erschossen. Nun ist das Urteil gegen ihn rechtskräftig: Acht Monate Haft auf Bewährung.
Der Vorfall ereignete sich im Juli 2022 bei Knetzgau (Landkreis Haßberge). Die Besitzer, ein österreichisches Ehepaar, hatten nach einer Kanutour am Main angelegt, während ihr Hund – ein Alaskan Malamute – unangeleint auf einer Wiese lief. Der damals 78-jährige Jäger entdeckte das Tier und feuerte aus seinem Auto heraus einen tödlichen Schuss ab.
Das Amtsgericht Haßfurt hatte ihn im November 2023 zu einer Geldstrafe von 140 Tagessätzen à 40 Euro verurteilt. Da sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gingen, befasste sich das Landgericht Bamberg mit dem Fall. Die Richter stuften die Tat als quälerische Misshandlung und unerlaubtes Töten eines Wirbeltieres ein. Der Angeklagte behauptete, der Hund habe gewildert – Beweise dafür gab es nicht. Beweis dagegen war ein Hüftschaden des Tieres.
Am 16. Dezember 2024 verurteilte das Landgericht den Jäger zu acht Monaten auf Bewährung. Nachdem der Mann seine Revision zurückgezogen hat, ist das Urteil nun endgültig.