Mo., 16.12.2024 , 17:28 Uhr

Jäger nach tödlichem Schuss auf Hündin verurteilt - Acht Monate auf Bewährung

Ein 78-jähriger Jäger aus dem Landkreis Haßberge wurde vom Landgericht Bamberg zu acht Monaten Haft auf Bewährung und einer Geldauflage von 10.000 Euro verurteilt. Er hatte 2022 in Knetzgau die Hündin eines österreichischen Ehepaars erschossen. Die Berufungskammer sah Tierquälerei und Sachbeschädigung als erwiesen an. Der Jäger kündigte Revision an.

Berufungsgericht verhängt harte Strafe

Das Landgericht Bamberg hat einen 78-jährigen Jäger aus dem Landkreis Haßberge in zweiter Instanz wegen der Tötung einer Hündin zu acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zudem muss der Mann 10.000 Euro zahlen – jeweils zur Hälfte an den Caritasverband Haßberge und den Deutschen Tierschutzbund. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im Sommer 2022 an der Mainschleuse in Knetzgau die Alaskan-Malamute-Hündin Mara ohne rechtfertigenden Grund erschoss.

Tierquälerei und Sachbeschädigung nachgewiesen

Das Gericht befand, dass der Jäger ein ungeeignetes Kleinkalibergewehr einsetzte, was dazu führte, dass die Hündin erhebliche Schmerzen erlitt. Die Berufungskammer wies zudem die Behauptung des Jägers zurück, Mara habe gewildert. Diese Darstellung sei durch die Beweise widerlegt.

Kosten und Revision

Zusätzlich zur Geldauflage muss der Jäger die Verfahrenskosten aus beiden Instanzen tragen. Auch mögliche zivilrechtliche Ansprüche wie Tierarztkosten oder Schmerzensgeld könnten noch auf ihn zukommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, da der 78-Jährige angekündigt hat, vor das Bayerische Oberste Landesgericht zu ziehen.

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