Fr, 15.02.2013 , 17:01 Uhr

Jagdgegner bekommt Recht!

Jagen – das machen Menschen schon seit der Steinzeit. Damals war die Jagd unerlässlich. Schließlich konnten unsere Vorfahren ihre Mahlzeiten nicht bequem aus der Tiefkühltruhe im Supermarkt holen. Der ursprüngliche Sinn und Zweck der Jagd ist über die Jahrhunderte allerdings abhanden gekommen – das behaupten zumindest ihre Gegner. Roland Dunkel aus Frankenbrunn im Landkreis Bad Kissingen ist gegen die Jagd und trotzdem Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Das muss er sein, weil er ein Grundstück besitzt, dass kleiner als 75 Hektar ist. Ein Zustand, der für ihn untragbar war, weswegen er klagte und Recht bekam.

 

Nach 7-jährigem Rechtsstreit bekam Roland Dunkel vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Recht. Er hatte gegen die Zwangsmitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft geklagt. Nach deutschem Recht ist jeder Besitzer von weniger als 75 Hektar Wald, Wiese oder Ackerland zur Mitgliedschaft in einer solchen Genossenschaft verpflichtet. Die Jagd auf dem eigenen Grundstück musste damit einhergehend geduldet werden. Jetzt entschied die Justiz, dass dieser Zustand eine unverhältnismäßige Belastung für den Grundstücksbesitzer darstellt, wenn dieser die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt. Jäger und Forstwirte befürchten, dass die Klage von Roland Dunkel kein Einzelfall bleibt und die Jagd in sich in Frage gestellt wird. Beide Seiten fordern eine Reformierung des Jagdgesetzes.

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