Nach 2021 begrüßen wir auch das neue Jahr 2022 unter corona-bedingten Einschränkungen. So gelten bundesweit Kontaktbeschränkungen, ein Ansammlungsverbot und ein Verkaufsverbot von Feuerwerk. Die Stadt Würzburg hat für die Silvesternacht weitere Regelungen beschlossen.
Das seit dem Jahr 2003 eingeführte Würzburger Modell „Sicherheit in der Silvesternacht“ bleibt in Kraft: So ist es verboten, im Zeitraum der Silvesternacht ab 22 Uhr bis zum Neujahrsmorgen um 2 Uhr auf den öffentlichen Bereichen im
Innenstadtbereich der Domstraße, Sternplatz, Platz am Vierröhrenbrunnen, Eingangsbereich Augustinerstraße, Alte Mainbrücke, Beim Grafeneckart und Eingangsbereich Langgasse Feuerwerkskörper aller Art mitzuführen oder abzubrennen. Auch Glasflaschen oder Gläser dürfen in diesem Sicherheitsbereich zu dieser Zeit nicht mitgeführt werden. Hinzu kommen die Verbote rund um das Käppele samt Schließung des Vorplatzes sowie Verbote im Bereich der Festungsanlage Marienberg und rund um die Residenz samt Residenzplatz.
Das Ansammlungsverbot auf öffentlichen publikumsträchtigen Plätzen gilt in Bayern zwischen dem 31. Dezember 2021, 15 Uhr, und dem 1. Januar 2022, 9 Uhr – Ansammlungen von mehr als 10 Personen sind untersagt. Die Stadt Würzburg hat den Geltungsbereich für die
Innenstadt auf den Bereich „Kleiner Bischofshut“ ergänzt um die Sanderstraße festgelegt; damit gilt das Ansammlungsverbot für das engere Innenstadtgebiet, umgrenzt durch die Straßen Juliuspromenade, Theaterstraße, Balthasar-Neumann-Promenade, Neubaustraße,
Wirsbergstraße, Mainkai, ergänzt um die Alte Mainbrücke und die Sanderstraße.
Das bisher bestehende Alkoholkonsum- sowie Alkoholabgabeverbot im Innenstadtbereich wurde durch Allgemeinverfügung der Stadt bis zum 12. Januar 2021 verlängert und gilt daher auch in der Silvesternacht. Es gilt im gleichen Bereich, in dem auch das Ansammlungsverbot für Silvester gilt. Die Gastronomie ist von diesem Verbot nicht betroffen, für die in der SIlvesternacht auch die Sperrstunde entfällt.
Bild: Stadt Würzburg (Geltungsbereich des Ansammlungs- und Alkoholverbots)