Mi., 22.12.2021 , 19:17 Uhr

Johnson & Johnson-Impfstoff – Zweite Impfung in Bayern nicht als Auffrischung gültig

Johnson&Johnson-Impfung birgt große Nachteile! Auf Nachfrage informiert das bayerische Gesundheitsministerium darüber, dass die mit Johnson und einem anderen Impfstoff geschützten Personen nicht als „aufgefrischt“ gelten und weiterhin bei 2G+ Auflagen einen negativen Test vorweisen müssen. Das Ministerium bezieht sich dabei auf die Empfehlung der Stiko, die die zweite Impfung nicht als Auffrischungsimpfung wertet, sondern nur als optimierte Grundimmunisierung empfiehlt. Wer bisher nur eine Impfung mit Johnson und Johnson bekommen hat, gilt aber nach wie vor als vollständig grundimmunisiert.

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