Bundesagentur für Arbeit – die Beantragung von Geldleistungen soll vorübergehend vereinfacht werden. So soll für alle Neuanträge ein erleichterter Zugang zur Grundsicherung umgesetzt werden. Anspruch auf eine solche Leistung haben Personen, die ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln finanzieren können. Die entsprechende Geldleistung setzt sich aus der Regelleistung und zusätzlichen Geldern für Unterkunft und Heizung zusammen – zudem variiert sie je nach der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen. Aufgrund des aktuellen Katastrophenfalls in Bayern sollen Neuanträge und deren Prüfung nun beschleunigt werden – das Gesetzgebungsverfahren läuft. Geplant ist, die vorhandenen Vermögen der Antragsteller und die Höhe der Miete vorerst nicht mehr zu überprüfen. Aktuelle Informationen zu den Entwicklungen können auf der Website der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de/corona-grundsicherung) eingesehen werden.