Ohne einen Praxisbesuch können Patientinnen und Patienten sich ab sofort bis zu fünf Tage lang telefonisch krankmelden. Die Regelung soll laut Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken dauerhaft gelten.
Ab sofort sind telefonische Krankmeldungen für bis zu fünf Tage wieder möglich. So können Patientinnen und Patienten sich unter bestimmten Voraussetzungen – ohne in die Praxis gehen zu müssen – krank schreiben, teilte der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken mit.
Bereits seit Sommer hatte die Ampelkoalition den Ausschuss gesetzlich dazu beauftragt, entsprechende Regelungen festzulegen. Die telefonische Krankschreibung soll nämlich unter anderem dazu beitragen Arztpraxen zu entlasten und das Infektionsrisiko in den Wartezimmern zu senken. Die telefonische Krankmeldung war bereits während der Corona-Pandemie zeitweise möglich.
Die neue Regelung gilt für Patientinnen und Patienten, die in der jeweiligen Praxis bekannt sind und zudem keine schweren Symptome haben. Videosprechstunden sind laut Bundesausschuss allerdings nicht möglich. Zudem ist die Krankschreibung, anders als zu Corona-Zeiten nur noch bis zu fünf anstatt sieben Tagen möglich. Die Regelung soll in Zukunft dauerhaft gelten.