Die Gastronomie zählt in Deutschland zu einer der Branchen mit den meisten Beschäftigten. Um Schwarzarbeit und Verstöße gegen das Arbeitsrecht in diesem Bereich zu verhindern, wurden bundesweit Kontrollen durchgeführt. Unter anderem auch in Schweinfurt – hier die Bilanz.
Insgesamt 71 Einsatzkräfte der Abteilung Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamtes Schweinfurt haben am 3. Juni in zahlreichen Gaststättengewerben Kontrollen durchgeführt. Im Fokus dieser Prüfmaßnahmen stand unter anderem die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns. Bei der Befragung von 280 Personen nach ihren Arbeitsbedingungen stellten die Beamten insgesamt 38 Verstöße fest, die nun einer weiteren Klärung bedürfen.
In vier Gastronomiebetrieben besteht laut Mitteilung des Hauptzollamtes der Verdacht, dass kein gesetzlicher Mindestlohn bezahlt wird. Dieser liegt seit dem 1. Januar 2022 bei 9,82 Euro brutto. In wenigen Wochen, zum 1. Juli 2022, wird dieser jedoch erneut erhöht auf einen Wert von 10,45 Euro.
In zwei Fällen wird Betrieben die Beschäftigung von Ausländern ohne arbeitsberechtigten Aufenthaltstitel vorgeworfen. Bei elf weiteren Fällen deckte der Zoll Unstimmigkeiten bei der Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen auf. Zwei Personen erhalten Arbeitslosengeld – hier wird geprüft, ob der Bezug rechtmäßig ist. Das häufigste Vergehen wurde mit 19 Fällen beim Verstoß von Melde- und Aufzeichnungspflicht registriert.
Der Zoll legt bei der Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung neben weiteren Branchen auch einen Schwerpunkt auf das Gaststättengewerbe, da es zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen in Deutschland zählt und dort regelmäßig Gesetzesverstöße festgestellt werden.