Fr., 18.07.2025 , 16:29 Uhr

Kein städtisches Gelände für einen Schlachthof - Aschaffenburger Stadtrat spricht sich gegen Weiterbetrieb aus

Stadt Aschaffenburg wird kein Grundstück für einen neuen Schlachthof zur Verfügung stellen – Weiterbetrieb unter einem neuen Pächter ebenfalls abgelehnt

In einer nichtöffentlichen Sitzung vor vier Tagen (14.07.25) beschloss der Stadtrat von Aschaffenburg, dass die Stadt kein Grundstück für einen neuen Schlachthof zur Verfügung stellen wird. Zudem wurde auch ein Weiterbetrieb unter einem neuen Pächter am bisherigen Standort abgelehnt.

Der Grund dafür: Die Mehrheit des Stadtrats sieht für einen Schlachthof im Stadtgebiet keine Zukunft und folgte damit der Einschätzung einer interfraktionellen Arbeitsgruppe aus CSU, SPD und Grünen. Außerdem verfüge die Stadt über kein baureifes Grundstück, das den Anforderungen für einen Schlachthof genügen würde. Auch befinde sich das jetzige Schlachthofgelände im unmittelbaren Umfeld der Stadtwerke sowie der Feuerwehr und sei für deren Weiterentwicklung von besonderer Bedeutung.

Hintergrund des Beschlusses

Nachdem 2023 massive Tierschutzverstöße im Aschaffenburger Schlachthof aufgedeckt worden waren, hatte die Kontrollbehörde für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (KBLV) dem privaten Betreiber des Schlachthofes die Durchführung von Schlachtungen zunächst untersagt. Nach Personalumstellungen, Schulungen und diversen Änderungen in den Betriebsabläufen sowie technischen Einrichtungen, hatte die KBLV die Schlachtung von Schweinen ab dem 11.9.2023 wieder zugelassen.

Wie wir schon berichteten, hatte der Stadtrat am 18. September 2023 hiervon unabhängig beschlossen, den Pachtvertrag bezüglich der Tierschutzverstöße fristlos außerordentlich zu kündigen. Die Pächterin hat die Kündigung nicht akzeptiert. Die Stadt hatte deshalb beim Landgericht Aschaffenburg Räumungsklage eingereicht.

Im Januar 2025 einigten sich die Stadt und die Pächterin in einem Vergleich. Er besagte, dass die Pächterin den Schlachtbetrieb bis spätestens zum 30.06.2026 einstellen, das Gelände bis spätestens zum 31.12.2026 räumen und sich an tierschutzrechtliche Vorschriften halten muss.

Probleme mit der Betäubung der Schweine führten dazu, dass die Schlachtung im März 2025 eingestellt wurde.

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