Das Sportgericht Bayern des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) hat im Einspruchsverfahren der Würzburger Kickers gegen die Wertung des Toto-Pokal-Achtefinals vom 12. September 2018 bei Schweinfurt 05 die Entscheidung getroffen, dass das Spiel 2:0 für die Kickers gewertet wird. Außerdem wird gegen die Schweinfurter eine Geldstrafe von 250 Euro verhängt, die auch zusätzlich die Verfahrenskosten zu tragen haben.
Für das Gericht gilt als erwiesen, dass die Schweinfurter gegen die Spielordnung verstoßen haben, die besagt, dass mindestens vier Spieler, die am 1. Juli 2018 das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, im Aufgebot stehen müssen. Die 05er hatten im Pokalspiel aber nur deren drei Spieler im amtlichen Spielberichtsbogen eingetragen.
Die Kickers treffen nun im Viertelfinale auf den FV Illertissen. Die Partie kann aber nicht, wie angesetzt, am 3. Oktober stattfinden, da die Kickers bereits am 01. Oktober bei 1860 München spielen. Die Partie wird jetzt zeitnah und in Absprache mit den beiden Vereinen neu angesetzt. Eine Neuauslosung der Viertelfinals ist nicht erforderlich, da sich durch das Gerichtsurteil keine erkennbaren Nachteile für die noch am Pokalwettbewerb beteiligten Vereine ergeben.