Die Ampeln stehen auf Rot, die Regeln ändern sich beinahe wöchentlich. Wir haben wieder die Phase in der Pandemiebekämpfung erreicht, in der die Inzidenzzahlen unentwegt steigen und überall andere Regeln durchgesetzt werden. Ministerpräsident Söder geht hier mit bestem Beispiel voran und setzt, unabhängig von den bundesweiten Regelungen, seine eigenen Maßnahmen durch. Wir zeigen auf, welche Verschärfungen ab dem 25. November bis zum 15. Dezember in Kraft treten.
Ab Mittwoch werden private Treffen auf maximal fünf ungeimpften Personen aus maximal zwei Haushalten beschränkt. Kinder unter 12 Jahren und Geimpfte werden für die Gesamtzahl der Personen und der Haushalte nicht mitgezählt.
Anders als bisher gilt im Bereich der körpernahen Dienstleistungen ab Mittwoch die 2G-Regel. Dies betrifft unter anderem Friseurbetriebe und Nagelstudios.
Auch in Hochschulen und vergleichbaren Einrichtungen wie Musik- und Fahrschulen soll der Zutritt nur noch für Geimpfte oder Genesene möglich sein: Es wird die 2G-Regel eingeführt.
In diesen Bereichen wird ab Mittwoch die 2G plus-Regel eingeführt. Der Zutritt zu Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen ist nur noch geimpften oder genesenen Personen gestattet, die zusätzlich über einen negativen Testnachweis verfügen; ein Schnelltest ist hierfür ausreichend. Kultur-, Freizeit- und Sportveranstaltungen dürfen zudem nur noch bei einer Auslastung von maximal 25 Prozent der möglichen Besucherzahlen stattfinden. Es gilt FFP2-Maskenpflicht.
Auch in Freizeiteinrichtungen, wie beispielsweise in Bädern, Saunen, Seilbahnen oder Spielhallen, und Messen gilt künftig 2G plus.
In der Gastronomie bleibt es bei der 2G-Regel. Es soll allerdings eine Sperrstunde eingeführt werden: Gastronomische Betriebe sollen demnach ab 22 Uhr schließen müssen.
Schankwirtschaften, Diskotheken, Clubs und Bordelle werden generell wieder geschlossen. Weihnachtsmärkte und sonstige Jahrmärkte werden abgesagt.
Schulen und Kindertagesstätten bleiben bayernweit geöffnet. In Schulen soll künftig jedoch beim Indoor-Sport eine Maskenpflicht gelten. Zudem soll das Testangebot ausgeweitet werden.
Ausgenommen von der 2G-Regelung bleiben weiterhin der Handel sowie medizinische, therapeutische und pflegerische Dienstleistungen. Für den Handel gilt künftig jedoch eine Beschränkung auf eine Person pro 10 m².
Bayern erlässt zudem eine Hotspot-Regelung für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 1000. Dann sind Freizeit-, Sport- oder Kulturveranstaltungen generell nicht mehr erlaubt. Zudem werden die Gastronomie, körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten sowie Sport- und Kulturstätten geschlossen. Hochschulen dürfen ihre Vorlesungen und Seminare nur noch in digitaler Form anbieten. Für den Handel gilt dann eine Beschränkung auf eine Person pro 20 m².