Die Kosten für Corona-Tests, die von geschultem Personal zum Beispiel an Teststellen durchgeführt werden, müssen ab kommendem Montag selbst gezahlt werden. Diese Maßnahme soll zögernde Ungeimpfte dazu bewegen, sich impfen zu lassen. Die Politik begründet diesen Schritt damit, dass Steuerzahler den kostenlosen Test nicht mehr finanzieren müssen, da eine kostenlose Impfung für jede Person zugänglich sei. Auch einige Teststellen werden in Zukunft vermutlich schließen.
Für Menschen die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, Schwangere, Menschen die sich nach einer Quarantäne freitesten wollen, Kinder unter 12 Jahren oder Kinder die erst drei Monate vor dem Test 12 Jahre alt geworden sind, sind die Schnelltests auch weiterhin kostenlos. Stillende Frauen können noch bis zum 10. Dezember auf kostenlose Tests zurückgreifen. Für Kinder zwischen 12 und 17 Jahren und außerdem Studierende aus dem Ausland, die mit Impfstoffen geimpft wurden, die in Deutschland nicht anerkannt werden, greift die Übergangsregel noch bis zum 31. Dezember. Nachweise für die Zugehörigkeit der jeweiligen Ausnahmegruppe müssen jeweils bei der Teststelle vorgelegt werden. Auch an Schulen, in Krankenhäusern und in Pflegeheimen darf bis Jahresende kostenlos getestet werden – auch Arbeitgeber müssen ihren Beschäftigten kostenlose Schnelltests zur Verfügung stellen.
Ab dem 11. Oktober müssen auch Geimpfte und Genesene für ihre Tests bezahlen. Situationen, in denen man als geimpfte oder genesene Person einen Test benötigt, gibt es allerdings so gut wie gar nicht mehr. Bei Verdacht auf eine Corona-Infektion werden die Kosten allerdings auch bei diesen Personengruppen weiter übernommen. Wie hoch die Kosten für Tests werden ist noch nicht sicher, man muss sich aber auf Preise zwischen 11 und 50 Euro bei einem Schnelltest und zwischen 43 und 90 Euro für einen PCR-Test einstellen.