Bayerns Innenminister Joachim Herrmann und Justizminister Georg Eisenreich haben am Montag in München die Entwicklung der Hasskriminalität in Bayern seit 2019 dargestellt.
Wenn Menschen beispielsweise wegen ihrer Nationalität, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, ihrem Geschlecht oder ihrer sexuellen Orientierung Opfer werden, sprechen wir von Hasskriminalität, eine besonders verwerfliche Form von Straftaten. Die Zahl der Straftaten ist in Bayern von 2019 bis 2021 um rund 20 Prozent gestiegen (2019: 1.016, 2021: 1.225). Auch wenn es 2022 einen leichten Rückgang auf 1.186 gab: Die Zahlen seien immer noch zu hoch. Volksverhetzungsdelikte dominieren hier in fast 50 Prozent aller Fälle, gefolgt von Beleidigungsdelikten. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „ Wer rassistische, antisemitische oder volksverhetzende Inhalte verbreitet, muss in Bayern mit einer konsequenten Strafverfolgung rechnen. Selbst bei Ersttätern ist eine Freiheitsstrafe möglich. Außerdem drohen empfindliche Geldstrafen – bei Volksverhetzung beispielsweise mindestens drei Monatsgehälter plus Eintrag ins Führungszeugnis.“ Bereits im Jahr 2020 hat Minister Eisenreich Deutschlands ersten Hate-Speech-Beauftragten zentral für die bayerische Justiz bestellt und Sonderdezernate bei allen 22 Staatsanwaltschaften eingerichtet.
Wie Herrmann erläuterte, ist der starke Anstieg von Hasskriminalität gerade in den Jahren 2020 und 2021 maßgeblich auf das Protestgeschehen während der Corona-Pandemie und Solidaritätsbekundungen infolge der Zuspitzung des Israel-Palästina-Konflikts zurückzuführen. Antisemitische Straftaten haben daher mit 510 Fällen im Jahr 2021 einen neuen Höchststand erreicht (2019: 310 Fälle; 2020: 353 Fälle). Auch wenn die Zahlen 2022 wieder um etwa 30 Prozent zurückgingen (358 Fälle), gibt es laut Herrmann keinen Grund zur Entwarnung. Auch fremdenfeindliche Straftaten bewegen sich laut dem Innenminister auf einem hohen Niveau. Nach einem deutlichen Anstieg von 988 in 2019 auf 1.288 Straftaten in 2020, konnte in den letzten Jahren wieder ein leichten Rückgang festgestellt werden. Auffällig ist laut Herrmann auch, dass LSBTIQ*-feindliche Straftaten im Zeitraum von 2019 (29 Fälle) bis 2022 (96 Fälle) um rund 230 Prozent gestiegen sind. Ein Grund hierfür dürfte auch das geänderte Anzeigeverhalten sein: Das Thema stehte stärker im Fokus der Öffentlichkeit, weshalb sich auch mehr Geschädigte bei der Polizei meldeten und ihre Fälle anzeigten. Dass sich die Anzeigeerstattung im Fall von Hasskriminalität rentiert, zeige die hohe Aufklärungsquote in diesem Bereich. Im vergangenen Jahr konnten rund zwei Drittel der angezeigten Fälle aufgeklärt werden.
Damit möglichst viele Fälle von Hate Speech zur Anzeige gebracht werden, hat die Justiz verschiedene Online-Meldeverfahren eingerichtet: