Auf Anweisung des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz werden bayernweit Präventionsmaßnahmen gegen die Geflügelpest getroffen. Der Influenzavirus HPAIV breitet sich in Europa und Deutschland in Form eines hochdynamischen Seuchengeschehens bereits immer weiter aus. Gemäß der aktuellen zentralen Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit ist auf Grund der Fallzahlen und unter Berücksichtigung der Situation in den benachbarten Staaten davon auszugehen, dass HPAIV in Deutschland und auch Bayern bereits flächendeckend in der wildlebenden Wassergeflügelpopulation verbreitet ist. Von einem hohen Risiko für das Auftreten von HPAI in der Wildvogelpopulation sowie für den Eintrag in Nutzgeflügelbestände muss ausgegangen werden.
Um präventiv das Übergreifen der Geflügelpest auf Nutz- und Hausgeflügelbestände zu verhindern, sind ab dem 10. Dezember erhöhte Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. So gilt für Wildvögel – wie zum Beispiel Hühnervögel, Gänsevögel, Greifvögel, Eulen, Regenpfeiferartige, Lappentaucherartige oder Schreitvögel – ein Fütterungsverbot im gesamten Landkreis Aschaffenburg.
Ausstellungen und Märkte zum Verkauf und Handel mit gehaltenen Vögeln – ausgenommen Tauben – sind ab heute untersagt. Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse dürfen außerhalb gewerblicher Niederlassungen oder von Personen ohne eine solche Niederlassung nur gewerbsmäßig abgegeben werden, soweit das Tier vor höchstens vier Tagen negativ auf das Aviäre Influenzavirus getestet wurde.
Wer privat oder gewerblich bis zu einschließlich 1.000 Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse hält, hat folgende Maßnahmen sicherzustellen:
Außerdem muss dafür gesorgt sein, dass folgende Dinge gereinigt und desinfiziert werden: