Bei Entnahme aus Fließgewässern ebenfalls Erlaubnis nötig
Auch Entnahmen aus Fließgewässern müssen beantragt werden. Bei anhaltender Trockenheit und entsprechend niedrigen Wasserständen haben auch bereits geringfügige Wasserentnahmen aus Fließgewässern nachteilige Auswirkungen auf die Gewässerökologie, vor allem von kleineren Gewässern (erhöhte Wassertemperatur, Fischsterben, trockenes Bachbett). Entnahmen aus Fließgewässern ohne eine wasserrechtliche Erlaubnis stellen in der Regel ebenfalls eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat dar. Nur wenige Fälle fallen unter den erlaubnisfreien Gemeingebrauch (Schöpfen mit Handgefäßen wie Eimer oder
Gießkannen). Das Landratsamt Würzburg bittet deshalb auch bei geplanten Entnahmen aus Fließgewässern vorab Kontakt mit dem Fachbereich Wasserrecht des Landratsamtes aufzunehmen.
Landrat appelliert