Durch eine Änderung des bayerischen Naturschutzgesetzes wurde die Aufhebung des umstrittenen Steigerwald-Schutzgebietes „Der hohe Buchene Wald“ im Ebracher Forst auf den Weg gebracht. Möglich wurde dies durch die Stimmen einiger Landtagsabgeordneten der Freien Wähler und der CSU. Die Zuständigkeit für so genannte „geschützte Landschaftsbestandteile“ über zehn Hektar wird von den Landratsämtern auf die Bezirksregierungen übertragen. Die Neuregelung soll ab dem 1. Mai in Kraft treten.