Prozessfortsetzung im Fall Karl Heinz Laudenbach. Der ehemalige Oberbürgermeister von Bad Kissingen muss sich vor dem Würzburger Landgericht wegen Vorteilsannahme und Steuerhinterziehung verantworten. Beim Verkauf der Immobilien Fürstenhof und Schweizerhaus soll der 56-jährige zwischen dem Eigentümer und dem Käufer vermittelt und dafür eine Summe von 434.000 Euro kassiert haben. In einer schriftlichen Stellungnahme weist er den Vorwurf der Vorteilsannahme zurück. Das Geld sei zwar geflossen, allerdings nicht während seiner Amtszeit. Bis zum 30. April 2008 sei gar nicht klar gewesen, dass überhaupt Geld fließen würde. Den Vorwurf der Steuerhinterziehung räumte Karl Heinz Laudenbach ein.