Mi, 07.04.2021 , 16:46 Uhr

Lockerung des Bestattungsrechts – Sargpflicht aufgehoben

Bayern lockert sein Bestattungsrecht und hebt die Sargpflicht auf. Seit 1. April sind Bestattungen nun auch ohne Sarg möglich. Beschlossen wurde die Lockerung bereits 2019 durch den Landtag, jetzt tritt die entsprechende Verordnung in Kraft. Dieser Schritt sei ein Zeichen der Akzeptanz und Integration und vor allem für Muslime eine Erleichterung. Sie beerdigen ihre Verstorbenen ohne Sarg, in einem Leinentuch, ausgerichtet nach Mekka. Das ist so nun auch im Freistaat erlaubt. Dennoch bleibt es den Kommunen als Friedhofsträgern weiterhin selbst überlassen, ob sie die Lockerung umsetzen und Bestattungen ohne Sarg zulassen.

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