Das Bundesverwaltungs Leipzig hat das Urteil im Streitpunkt Dieselfahrverbot gefällt. Demnach können ältere Dieselfahrzeuge aufgrund ihres hohen Schadstoffausstoßes in deutschen Großstädten verboten werden. Die Handwerkskammer Unterfranken hat sich kritisch zu diesem Entschluss geäußert und Stellung bezogen. Eine derartige Umstellung sei nicht realisierba,r laut Hauptgeschäftsführer Ludwig Paul sogar „existenzbedrohend“, da der Großteil der Handwerksbetriebe nach wie vor Dieselfahrzeuge nutzt. Außerdem seien stickstoffärmere Fahrzeuge mit Norm Euro 6d bisher nur wenig auf dem Automarkt vertreten und ein vollständiger Umstieg auf Elektrautos noch nicht durchführbar.
Oberbürgermeister Christian Schuchardt äußert sich dazu wie folgt: „Das Bundesverwaltungsgericht hat aufgezeigt, dass umfassende Fahrverbote nur das letzte Mittel sein können, um die Grenzwerte einzuhalten. Sie müssen es allerdings auch sein, wenn es kein anderes Mittel gibt.“
Eine ausführliche Berichterstattung folgt