Eigentlich saß er bereits im März diesen Jahres auf der Anklagebank des Würzburger Amtsgerichts wegen Umsatz- und Einkommenssteuerhinterziehung mit einem Gesamtschaden von rund 135.000 Euro. Damals endete das Strafverfahren mit einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten.
Jetzt, nur einige Monate später, nahm der 37-Jährige erneut Platz auf der Anklagebank im Würzburger Strafjustizzentrum. Der Grund: Durch Zufall entdecken die Steuerfahnder rund 440 Dateien mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt auf seinem Laptop. Neben Fotos fanden die Ermittler auch einige Videos, die den schweren sexuellen Missbrauch von Kindern zeigen.
Der zweifache Familienvater räumte die Taten vollständig ein, sprach davon, dass sowas nie mehr auf seinem Laptop landen würde. Allerdings stand der 37-Jährige bereits im Mai 2013 wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Die Strafe damals: 18 Monate Gefängnis auf Bewährung. Im Jahr 2005 hatte der damals 20-Jährige eine Beziehung mit einer 13-Jährigen, wobei es auch zweimal zum einvernehmlichen Geschlechtsverkehr kam.
Und die Strafe jetzt? Der 37-Jährige wurde zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt – mal wieder Bewährung. Während die Anklagevertreterin eine Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die nicht mehr zur Bewährung hätte ausgesetzt werden können, forderte, entschied sich die Strafrichterin für eine Freiheitsstrafe mit Bewährung. Der Verurteilte muss 5000 Euro an den Weißen Ring zahlen und möglicherweise eine Therapie wegen Pädophilie antreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Währenddessen werden erneut Stimmen laut, die eine härtere Strafe für den 37-Jährigen fordern und das Urteil als zu mild empfinden.