Ein besonders skurriler Fall beschäftigte das Amtsgericht in Kitzingen. Was als “Vertragsbruch” noch recht harmlos klingt, erweist sich als Klage mit pikanten Details. Denn der Mann zog vor Gericht, weil seine Vertragspartnerin die Sexvereinbarung nicht einhielt. Per Vertrag hatten beide vereinbart, dass die Frau den Mann einmal in der Woche für den gemeinsamen Sex besucht. Im Gegenzug zahlte der Mann 1000 Euro im Monat. Doch nach zwei Monaten gab es keinen Besuch der Frau mehr, sie brach den Kontakt ab. Weil der Mann ihr da aber bereits 740 Euro Vorschuss gezahlt hatte zog er vor Gericht.
Das Gericht entschied schließlich für den Kläger. Der Vertrag war also rechtsgültig, die Frau muss den Sex-Vorschuss zurückzahlen. Einen Vergleich hatte der Kläger nicht angenommen. Zuvor hatte der Mann die Frau mehrmals aufgefordert, das Geld zurückzuzahlen, auch mit Hilfe von Mahnungen. Als aber keine Reaktion erfolgte, klagte er wegen ungerechtfertigter Bereicherung. Er verlangte den Vorschuss zuzüglich Mahngebühren zurück, außerdem soll die Frau die Kosten des Verfahrens tragen.
Der Rechtsanwalt der Beklagten, die persönlich nicht vor Gericht erschienen war, beantragte die Abweisung des Antrags. Er hatte Zweifel an der Schlüssigkeit der Klage. Zudem betonte er die schwierige finanzielle Situation, auch bei einer Zwangsvollstreckung sei vermutlich nichts zu holen.