Fr, 05.03.2021 , 14:40 Uhr

Maßnahmen gegen Geflügelpest verschärft – Aufstallungspflicht im Landkreis Kitzingen

Zum Schutz der bayerischen Geflügelbestände wird kommende Woche im gesamten Landkreis Kitzingen eine Stallpflicht per Allgemeinverfügung angeordnet. Aufgrund einer Risikobewertung des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat das bayerische Umweltministerium dies aktuell für alle Risikogebiete in Bayern veranlasst, unabhängig davon, ob in diesen Gebieten schon Fälle der Geflügelpest aufgetreten sind, oder nicht. Hintergrund ist die Ausbreitung der Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – in der Wildvogelpopulation und die damit verbundene Gefahr des Eintrages in die Geflügelbestände. Daher sind im Landkreis Kitzingen alle Halter von Geflügel, sowohl private als auch gewerbliche, verpflichtet, ihr Geflügel aufzustallen. Die Aufstallung des Geflügels muss in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen erfolgen, die Einträge von oben und das Eindringen von Wildvögeln sicher verhindern. Außerdem dürfen Geflügelbörsen und Geflügelmärkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt wird, im gesamten Landkreis Kitzingen nicht stattfinden. Wildlebendes Wassergeflügel darf nicht mehr gefüttert werden im gesamten Landkreis, um eine Ausbreitung der Geflügelpest an Futterstellen zu unterbinden.

Aufstallungspflicht Geflügelpest Kitzingen Vogelgrippe
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