Das Kontroll-Modell wurde nun für unzulässig erklärt. Seit dem 8. Dezember gilt in Bayern die 2G-Regelung im Einzelhandel – ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. Für die Kontrolle des Geimpft- oder Genesenenstatus sind die jeweiligen Unternehmen selbst zuständig. Da dies mit einem hohen Aufwand verbunden ist, hatten mehrere Städte kurzerhand ein 2G-Kontrollbändchen eingeführt – darunter auch Karlstadt. Einmal eine vollständige Impfung oder Genesung vorgewiesen, sollten Besucher ein Papierbändchen erhalten, mit welchem ihnen der Einlass in weitere Geschäfte schnell und einfach gewährt wird – ohne jedes Mal erneut den 2G-Status und die Identität zu bestätigen.
Bereits zwei Tage nach der Einführung des Kontrollbändchens wurde dieses vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege für unzulässig erklärt. Das Kontroll-Modell stehe nicht mit der derzeit geltenden Rechtslage der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in Einklang. Laut deren Vorgaben ist es erforderlich, „dass bei jeder Einrichtung und jedem Geschäft, für die die 2G-Regelung gilt, die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen entsprechend kontrolliert wird.“ Bei dem Bändchenmodell würde jedoch nicht der Impfausweis und die Identität überprüft werden, sondern lediglich das Vorhandensein eines Bändchens.