Mi., 24.11.2021 , 18:08 Uhr

3G am Arbeitsplatz – Ab heute bundesweit

3G am Arbeitsplatz in Kraft

Ab heute gilt bundesweit 3G am Arbeitsplatz. Das bedeutet: Zugang nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete. Außerdem wird Homeoffice wieder zur Pflicht, sofern betriebliche Gründe und die Wohnverhältnisse nicht dagegensprechen. Für die Überprüfung ist der Arbeitgeber zuständig. Dafür wird er bei einer etwaigen Betriebskontrolle zur Verantwortung gezogen. Die Beschäftigten wiederum müssen den Nachweis erbringen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Wer seinen Impfstatus nicht preisgeben will, der muss wenigstens das negative Testergebnis vorlegen. Laut Arbeitsschutzverordnung müssen Arbeitgeber nach wie vor ihren Beschäftigten zweimal pro Woche einen kostenlosen Test anbieten. Allerdings reicht ein Selbsttest ohne Aufsicht. Das aber entspricht nicht der 3G-Regelung. Viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden darum die Tests selber bezahlen müssen, wobei ihnen seit Kurzem mindestens ein kostenloser Test pro Woche vom Staat zusteht. Sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie bei einer Kontrolle die geforderten Nachweise nicht erbringen können. Geldbußen bis zu 25.000 Euro sind laut Gesundheitsministerium möglich.

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